Ihr Pflegedienst
Wie wird abgerechnet?Ganz einfach, transparent und offen.
Dazu weisen wir unsere Arbeit gewissenhaft nach und gehen mit den uns anvertrauten Mitteln vertrauensvoll um.
Selbstverständlich sind wir zu allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Die Abrechnung eines Pflegedienstes unterteilt sich in folgende Abrechnungsbereiche:
- Abrechung der pflegerischen Leistungen erfolgen über die jeweiligen Pflegekassen der Patienten. Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, erfolgt eine zusätzliche Privatabrechnung. Ist der betreffende Patient mittellos, erfolgt eine Abrechnung des zuständigen Sozialträgers nach
SGB XII( ergänzende Pflegeleistung).- Die ärztliche bzw. fachärztlich verordnete Behandlungspflege zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung wird nach Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger direkt mit diesem abgerechnet. Diese können sein: Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Haftpflichtversicherungen.